OLG Nürnberg (13 U 851/17) – Dashcamvideo als Beweis vor Gericht zugelassen
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.
Im vorliegenden Urteil wurde geklärt, dass eine Dashcam zu einer Unfalldokumentation als Beweismittel zulässig ist, wenn die Dashcam die Aufnahmen in einer sich selbst überschreibenden Schleife (Stichwort: Loop-Recording) speichert.
Was ist erlaubt - und was nicht? Dieser Beitrag versucht es zu klären. Unter anderem werden Nutzer von Autokameras, Datenschützer, ein Rechtsanwalt und der ADAC interviewt.
Ein Rentner wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt. Seine Dashcam Aufnahmen beweisen nicht nur seine Unschuld, sondern führen auch zu einer interessanten Wendung.
Generell ist der Support auf ein Produkt eine freiwillige Leistung des Herstellers. Welche Stolperfallen können lauern?
Mit dieser Frage setzt sich Herr Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke" auseinander. Er nimmt auch Bezug auf aktuelle Urteile des Landgerichts Ansbach und Amtsgericht München zur Frage der Dashcam-Nutzung und Unfall-Beweissicherung.
Ein Dashcam Nutzer gewinnt die Klage gegen die Ansbacher Datenschutzbehörde. Das Gericht nimmt auch Stellung zur datenschutzrechtlichen Auffassung der Behörde.
Amtsgericht München: Eine Dashcam Videoaufnahme wurde als Beweismittel zugelassen. Ein Radfahrer verklagt einen Autofahrer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld – unterliegt jedoch aufgrund der Aufzeichnung einer Dashcam.