Ein Nürnberger Anwalt, der seine Autofahrten mit der Kamera gefilmt hatte, stellte das Videomaterial der Polizei zur Verfügung um Verkehrssünder anzuzeigen. Die Ansbacher Datenschutzaufsicht hatte dem Mann daraufhin den Einsatz der Dashcam mit der Begründung untersagt, die Benutzung einer Autokamera sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Der Anwalt klagte gegen diese Verfügung. Der Kläger betonte, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Fall eines Unfalls eingesetzt würden.

Nun ist am 12.08.2014 das Urteil in dieser Sache vom VG Ansbach gesprochen worden.

Quelle

Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Ansbach vom 12.08.2014 (AN 4 K 13.016634)

Der Nürnberger Anwalt, dessen Nutzung einer Dashcam zuvor verboten wurde, gewinnt den Prozess. Die von der Ansbacher Datenschutzbehörde erwirkte Verfügung des Verbots der Nutzung der Dashcam wurde aufgehoben. Als Gründe sahen die Richter einen Formfehler der Datenschutzbehörde, welche es versäumte das Modell der Dashcam näher zu bezeichnen, sowie eine nicht ausreichend nachvollziehbar Begründung.

Allerdings folgte das Gericht sachlich der Auffassung der Datenschutzbehörde, dass Dashcam-Videos, welche zum Zwecke der Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte erstellt werden, gegen die Datenschutzinteressen der aufgezeichneten Personen verstoßen.

Ein generelles Verbot von Dashcams lehnte das Gericht ab.

Auswertung:

Zu beachten ist: Dieses Urteil bezieht sich konkret nur auf den vorliegende Fall, wo ein Dashcam Nutzer (der Nürnberger Anwalt) in 22 Fällen Videos seiner Autokamera an die Polizei übermittelte, um das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer anzuzeigen. Aus dem Urteil und der Urteilsbegründung ergeben sich folgende Fragen:

Darf ich eine Dashcam nutzen?

Ja! Dabei gilt es jedoch die datenschutzrechtlichen Interessen anderer Verkehrsteilnehmer zu wahren.

Was darf gefilmt werden?

Grundsätzlich sind Aufnahmen für private Zwecke auch dann erlaubt, wenn darauf andere Personen oder Nummernschilder zu erkennen sind, z.B. Doku einer Reise. Heikel wird es dann, wenn mit der Dashcam das Ziel verfolgt wird, mögliche Verkehrssünden zu dokumentieren und zu veröffentlichen oder an Dritte zu übermitteln.

Darf ich Dashcam-Videos an die Polizei übermitteln?

Nein! Dies stellt eine Weitergabe an Dritte dar.

Kann ein Dashcam Video als Beweis vor Gericht genutzt werden?

Die Verwertung von Videoaufnahmen in einem Zivilprozess steht dem Datenschutz nicht grundsätzlich entgegen. Je nach Sachlage kann ein Gericht ein Dashcam Video als Beweis für zulässig erklären, oder auch ablehnen. Es sind viele Fälle bekannt, wo Gerichte Videos eine Auto- oder Helmkamera als Beweis zugelassen haben.

Beispiel:

Das Amtsgericht München ließ eine Video-Aufnahme einer Action-Cam von einem Radfahrer Beweismittel zu.  (Az: 343 C4445/13).

** Update (06.10.2014)

Keine Berufung gegen Dashcam Urteil

Das Bayersiche Landesamt für Datenschutz teilt in einer Pressemitteilung mit, dass es keine Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Gericht im Grunde der Argumentation des Datenschutzamtes gefolgt sei.

Quelle

Pressemitteilung: Bayerisches Landesamt für Datenschutz vom 06.10.2014

Für Videoaufnahmen, welche nur für den privaten Gebrauch angefertigt werden, und welche das private Umfeld  nicht verlassen, zeichnet sich das Amt für Datenschutz nicht zuständig. Unzulässig ist jedoch die Weitergabe an Dritte, wozu auch Polizei und Versicherungen etc gehören.

Hinweis: In einem zivilen Prozess oder Strafverfahren ist es nach wie vor zulässig ein Dashcam-Video als Beweis anzubieten. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob ein Video als Beweis zugelassen wird. Bei einem schweren Auto-Unfall wird dies eher wahrscheinlich sein.