Quelle: RTL Magazin „Extra“ vom 10.11.2014

Was nutzen Autokameras? Was ist erlaubt – und was nicht?
Dieser recht umfangreiche Beitrag versucht es zu klären.

Es werden einige Interviews geführt:

  • Frau erhält immer wieder mutwillige Kratzer und Lackbeschädigungen. Eine Dashcam Installation soll den Täter überführen
  • Eigentümer eines Sportwagens bekommt sein Auto mit leeren Tank aus der Werkstatt zurück. Das Dashcam Video offenbart Unglaubliches!
  • Kurierfahrer kommt häufig in brenzlige Verkehrssituationen mit rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern
  • Taxifahrer entlarvt mutmaßlichen Versicherungsbetrüger, der plötzlich ohne Grund den Rückwärtsgang einlegt und Unfall verursacht.
  • Vertreter des Landesamt für Datenschutz
  • Rechtsanwalt
  • ADAC Rechtsexperte

Vandalen mit Dashcam überführen

Eine Frau entdeckt immer wieder neue Kratzer und Beschädigungen, die jemand (vermutlich Ex-Mann) mit einem spitzen Gegenstand in den Lack ritzt. Insbesondere ein eingekratztes Hakenkreuz ist sehr ärgerlich.

Es ist noch nicht gelungen in Erfahrung zu bringen, wer für diese Zerstörungen verantwortlich ist. Eine Anzeige bei der Polizei verläuft mangels Kenntnis des Vandalen daher meist im Sande. Die KFZ Werkstatt offenbart nach einer Untersuchung sehr hohe Reparaturkosten. Allerdings wäre eine Reparatur zwecklos, solange der Verursacher nicht gefasst ist.

Daher installiert das Reporterteam ein paar Dashcams in das Fahrzeug. Die Installation wird so geplant, dass es nicht möglich ist, sich dem Fahrzeug unerkannt zu nähern. Ein Anschluss an die Autobatterie gewährleistet ein Betrieb der Autokameras auch bei abgeschaltetem Motor.

Zum Einsatz kommt das Modell „Vico Marcus 3“ der Premium-Marke „VicoVation“, welche vor allem durch eine sehr gute Videoqualität und Detailauflösung überzeugt. Damit sollte ohne weiteres auch die Identifizierung des Täters möglich sein.

Siehe auch: Unser Praxis-Test der Vico Marcus 3

Konnte der Täter überführt werden? Schauen Sie selbst den interessanten Bericht …

Tank „leer“ nach Werkstattbesuch

Der Besitzer eines amerikanischen Sportwagens bringt sein Schmuckstück vollgetankt zur Überprüfung in die Werkstatt. Allerdings wundert er sich bei der Abholung nicht schlecht, als er sein Ford Mustang mit nahezu leerem Tank zurück erhält.

Glücklicherweise filmt eine installierte Autokamera, wie es zu dem leeren Tank gekommen ist:

Ein junger Mechaniker findet offensichtlich großen Gefallen an dem PS-starken Sportwagen und nutzt das in ihn gesetzte Vertrauen für eine rasante Spritztour. Nicht nur, dass er diverse Verkehrsverstöße begeht, er lässt sogar seine Kumpels an das Lenkrad. Die Gespräche der Kumpels werden Dank des Mikrofons der Dashcam glasklar aufgezeichnet.

Mit Hilfe der Videoaufzeichnung wird der Mechaniker allerdings zur Rechenschaft gezogen.

Hinweis: Anhand der Videos bzw. anhand des spezifischen Musters der Anordnung von Datum, Uhrzeit und Geschwindigkeit, ist leicht zu erkennen, dass auch hier eine Vico Marcus (Modell „3“ oder „4“) verwendet wurde. Selbst bei hoher Geschwindigkeit sind Verkehrszeichen und auch Kennzeichen anderer Fahrzeuge erkennbar.

Versicherungsbetrug? Nein Danke!

Wie kann man sich wehren, wenn ein Unfallverursacher die Schuld von sich weist, obwohl dieser eindeutig des Unfall verursacht hat? Bei Auffahrunfällen wird dies häufig schwierig, vor allem wenn Insassen des Unfallverursachers falsch über den Unfallvorgang als „Zeugen“ aussagen.

Ein Taxifahrer berichtet von einem Unfall, bei dem der Unfallgegner ohne ersichtlichen Grund plötzlich den Rückwärtsgang einlegt und beschleunigt.

Im folgenden Streitgespräch behauptet dieser auch noch, dass der Taxifahrer ihm hinten aufgefahren wäre. Liegt hier etwa ein dreister Versicherungsbetrug in der Luft?

Nach einem freundlichen Hinweis an den Unfallgegner, dass der Vorgang mit einer Dashcam aufgezeichnet wurde, nimmt er seine offensichtliche Anschuldigung kleinlaut zurück.

Was sagt der Datenschützer?

Herr Thomas Kranig vom Landesamt für Datenschutz gibt an, dass Videoaufnahmen erfahrungsgemäß nicht nur verwendet werden, um sie der Polizei zu übergeben oder in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel einzubringen. Dashcam Videos werden gern auch bei Video-Portalen wie Youtube oder bei Facebook veröffentlicht, was generell verhindert werden sollte.

Wenn eine Aufnahme nur für den privaten Gebrauch gemacht würde, ist dies datenschutzrechtlich kein Problem – dafür ist das Datenschutzamt nicht zuständig.

Unzulässig sind nach Ansicht des Datenschützers Aufnahmen, die dazu gefertigt wurden, um sie zu veröffentlichen. Eine Weitergabe an Dritte kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Was meint die Polizei?

Die Polizei sieht dies jedoch in einigen Fällen etwas anders. Am Beispiel des Überfalls auf einen Geldtransporter, äußert sich ein Polizeisprecherin, dass sowohl Aussagen von zeugen, als auch von Passanten gefertigte Handyaufnahmen ausgewertet würden.

Die Polizei veröffentlichte gar ein Dashcam Video, welches die Flucht der Räuber zum Fluchtfahrzeug zeigt.

Siehe auch unseren Beitrag: Polizei Fahndung mit Dashcam Video

Das Kuriose: Der Autofahrer, der das Dashcam die Flucht aufzeichnete, hätte der Polizei laut Datzenschützer Thomas Kranig das Video gar nicht aushändigen dürfen. Laut Datenschützer Thomas Kranig, müsste derjenige, der das Dashcam Video der Polizei zur Verfügung stellte, sogar mit einem Bußgeld rechnen.

Was meint der Rechtsanwalt?

Laut dem interviewten Rechtsanwalt, lässt sich anhand der Dashcam Videos die Schuldfrage schnell beantworten.

Zitat des Rechtsanwaltes:
„[…] In fast der Hälfte der Fälle, in denen ein streitiger Unfallhergang gegeben ist, eine Dashcam letztendlich Aufschluss darüber geben würde, wer den Unfall verursacht hat.“

Es wird ein Video eines Mandanten präsentiert, bei dem ein ausparkendes Fahrzeug eine Beule verursacht hat. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden in Höhe von ca. 800 EUR nur aufgrund der Videoaufzeichnung  vollständig übernommen. Der Unfallgegner hätte ohne das Dashcam Video nicht ermittelt werden können.

Was sagt der ADAC Experte?

Der ADAC fordert eine klare Gesetzgebung. Es sollte verboten sein, Videos auf Youtube zu stellen oder andere Verkehrteilnehmer mit deren Hilfe anzuschwärzen.

Erlaubt sein sollten Dashcam Aufzeichnungen, die ständig automatisch überschrieben würden und nur im Falle eines Unfalls genutzt würden.