OLG Nürnberg (13 U 851/17) – Dashcamvideo als Beweis vor Gericht zugelassen
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.
Was ist erlaubt - und was nicht? Dieser Beitrag versucht es zu klären. Unter anderem werden Nutzer von Autokameras, Datenschützer, ein Rechtsanwalt und der ADAC interviewt.
Die Berliner Polizei fahndet nach Räubern. Ausgeraubt wurde ein Geldtransporter vor einer Apple-Store Filiale. Die teilweise von einer Dashcam eines normalen Verkehrsteilnehmers dokumentierte Flucht, erfolgte mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug im Berliner Berufsverkehr.
Mit dieser Frage setzt sich Herr Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke" auseinander. Er nimmt auch Bezug auf aktuelle Urteile des Landgerichts Ansbach und Amtsgericht München zur Frage der Dashcam-Nutzung und Unfall-Beweissicherung.
Die Sendung berichtet über drei Dashcams. Welchen Einfluss hat der Preis auf die Qualität und auf die Verwertbarkeit der Videos vor Gericht? Der Bericht versucht dies zu klären.
Welt der Wunder testet drei Autokameras: Praktika CDV 1.0 , Rollei CarDVR-110 , iTracker GS6000 A2