Mit dieser Frage setzt sich Herr Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ auseinander.
Quelle/Urheber:
YouTube Kanal von Wilde Beuger Solmecke, Beitrag vom 30.08.2014
Es wird auch auf aktuelle Urteile des Landgerichts Ansbach und Amtsgericht München zur Frage der Dashcam-Nutzung und Unfall-Beweissicherung Bezug genommen.
Kurze Zusammenfassung:
- Die Nutzung einer Dashcam ist nicht generell verboten.
- Allerdings sind beim Einsatz einer Dashcam die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten.
Die Aktuelle Rechtslage hat sich ja geändernt diese Jahr, könntest du vielleicht ein Update machen?
Beste Grüße
Adam