Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 (13 U 851/17) ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.

Herr Solmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“, fasst das Urteil (bzw. den Hinweisbeschluss) und die Hintergründe sehr anschaulich zusammen.

Quellen/Urheber:

Ergebnis:

  • Das Dashcamvideo wurde trotz Einspruch einer der Unfallbeteiligten zugelassen
  • Einspruch des Unfallverursachers wegen einer möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte war erfolglos.
  • Anhand des Dashcamvideos konnte der Unfallverursacher zweifelsfrei festgestellt und die Schuldfrage geklärt werden.