OLG Nürnberg (13 U 851/17) – Dashcamvideo als Beweis vor Gericht zugelassen
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat ein Dashcamvideo als Beweismittel bei der Einschätzung der Schuldfrage eines Unfalls zugelassen.
Im vorliegenden Urteil wurde geklärt, dass eine Dashcam zu einer Unfalldokumentation als Beweismittel zulässig ist, wenn die Dashcam die Aufnahmen in einer sich selbst überschreibenden Schleife (Stichwort: Loop-Recording) speichert.
Generell ist der Support auf ein Produkt eine freiwillige Leistung des Herstellers. Welche Stolperfallen können lauern?
Ein Dashcam Nutzer gewinnt die Klage gegen die Ansbacher Datenschutzbehörde. Das Gericht nimmt auch Stellung zur datenschutzrechtlichen Auffassung der Behörde.
Amtsgericht München: Eine Dashcam Videoaufnahme wurde als Beweismittel zugelassen. Ein Radfahrer verklagt einen Autofahrer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld – unterliegt jedoch aufgrund der Aufzeichnung einer Dashcam.