Quelle: Juris.de ,
Landgericht Traunstein, 3. Zivilkammer, Urteil vom 01.07.2016, 3 O 1200/15

Mit Hilfe einer Dashcam ein Unfallgeschehen aufklären

Im vorliegenden Urteil wurde geklärt, dass eine Dashcam zu einer Unfalldokumentation als Beweismittel zulässig ist, wenn die Dashcam die Aufnahmen in einer sich selbst überschreibenden Schleife (Stichwort: Loop-Recording) speichert.