Die Berliner Polizei fahndet nach Räubern, die einen Geldtransporter überfielen, mit einem Dashcam-Video eines normalen Verkehrsteilnehmers.

Quelle: Polizei Berlin, Meldung vom 12.10.2014

Am 20.09.2014 gegen 16:50 Uhr überfallen drei Räuber einen Geldtransporter vor einem Apple-Store und flüchten anschließend mit einem am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug.

Eine Dashcam eines (im zäh fließenden Verkehr) fahrenden Autos filmt die Flucht der Räuber über die Straße zum Fluchtfahrzeug.

Weitere Quellen:

BZ Berichterstattung vom 12.10.2014

N24 Berichterstattung vom 12.10.2104

N24 Mediathek vom 12.10.2014

N24 Mediathek vom 13.10.2014

Sat.1 Berichterstattung vom 13.10.2014

Dashcam filmt Räuber

 

Leider ist das Video der Autokamera nur sehr gering aufgelöst – maximal etwa 720p bzw. 1280×720 Pixel. Daher ist leider das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs nicht zu entziffern.

Der juristische Laie stellt sich bei der Datenschutz-Diskussion rund um Dashcams die Frage, wie die Polizei an das Dashcam-Video gelangt ist. Laut Datenschutzbehörde ist eine Weitergabe von Videos an Dritte – dazu gehört auch die Polizei – untersagt und kann sogar mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden kann.

Eine Diskussion dazu wird im deutschen Dashcam-Forum (www.dashcamforum.de) geführt.

DashcamForum: Öffentlichkeitsfahndung nach Räubern mit … Dashcam-Video!