Mit dieser Frage setzt sich Herr Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ auseinander.

Quelle/Urheber:
YouTube Kanal von Wilde Beuger Solmecke, Beitrag vom 30.08.2014

Es wird auch auf aktuelle Urteile des Landgerichts Ansbach und Amtsgericht München zur Frage der Dashcam-Nutzung und Unfall-Beweissicherung Bezug genommen.

Kurze Zusammenfassung:

  • Die Nutzung einer Dashcam ist nicht generell verboten.
  • Allerdings sind beim Einsatz einer Dashcam die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten.